Grünordnungsplan

Grünordnungspläne dienen der Festsetzung von Maßnahmen zur umwelt- und landschaftsgerechten Gestaltung von Baugebieten (z.B. Erhaltung wertvoller Grünstrukturen, Maßnahmen zur Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser, gestalterische Vorgaben zur Erhaltung des Ortsbildes) sowie zur inneren Durchgrünung und landschaftlichen Einbindung. Zudem werden innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz unvermeidbarer Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild festgesetzt.

Bebauungspläne mit Grünordnungsplan und Umweltbericht finden zunehmend auch als Instrument zur Realisierung kommunaler Straßenbauvorhaben Verwendung. Sie ersetzen in diesem Fall das Planfeststellungsverfahren mit Landschaftspflegerischem Begleitplan.

Referenzen (Auszug)

Grünordnungspläne zu Bebauungsplänen für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete für folgende Gemeinden:

  • Neunkirchen am Sand, Lkr. Nürnberger Land
  • Simmelsdorf , Lkr. Nürnberger Land
  • Oberaurach, Lkr. Haßberge
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Seßlach
  • Leipzig-Gohlis
  • Integrierter Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Ehemaliges Bundeswehrgelände mit Kasernenbereich"
  • Grünordnerische Bestandsaufnahme Fernmeldeschule Feldafing, Lkr. Starnberg.

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