Umweltplanung

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.“ (§ 1 BNatSchG)

Unter dem Begriff „Umweltplanung" verstehen wir sämtliche Planungsleistungen, die den Schutz, die Sicherung, die Entwicklung und die Wiederherstellung eines gewünschten Zustandes der menschlichen Umwelt zum Ziel haben. Diese Maßgabe verfolgen wir durch Analyse des Ist-Zustandes von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ästhetischer Aspekte.

In der kommunalen Bauleitplanung sind dies der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Umweltbericht. Bei sonstigen Genehmigungsverfahren wie Planfeststellungsverfahren sind dies die Umweltverträglichkeitsstudie, der Landschaftspflegerische Begleitplan sowie Fachbeiträge wie spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen oder FFH-Verträglichkeitsstudien.

Zu weiteren originären Aufgaben der Umweltplanung zählen Biotop- und Nutzungskartierungen, floristische und faunistische Gutachten, die Analyse des Landschaftsbildes sowie naturschutzbezogene Planungen wie Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete.

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