Landschaftspflegerische Begleitplanung
„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren." (§ 13 BNatSchG)
Die Landschaftspflegerische Begleitplanung zu Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft einher gehen, ist ein Hauptarbeitsgebiet unseres Büros.
Wir vermitteln dabei zwischen den technisch-wirtschaftlichen Erfordernissen des Vorhabensträgers und den natur- und umweltbezogenen Belangen, die durch Naturschutzbehörden und –verbände vertreten werden.
Durch eine zielgerichtete Landschaftsanalyse und die frühzeitige Abstimmung mit den maßgeblichen Beteiligten entwickeln wir genehmigungsfähige Lösungen und tragen dazu bei, unnötige Planungsverzögerungen und Folgekosten zu vermeiden. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen suchen wir nach Vorschlägen, die ökologisch sinnvoll und realisierbar sind.
Unsere Leistungen
Landschaftspflegerische Begleitpläne zu:
- Straßenbauprojekten für die Autobahndirektion, staatliche Bauämter, Kreisbauämter und Gemeinden
- Schienenbauprojekten der Deutschen Bahn
- Energieleitungsvorhaben verschiedener Netzbetreiber
- Abbauvorhaben privater Unternehmer
- Gewässerausbau von Gemeinden und Wasserwirtschaftsämtern
- Einzelprojekten wie Umspannwerke, Hochbehälter, Entwässerungsanlagen, Deponien, u.v.m.